Der Stiftungszweck, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, wird insbesondere durch die Vergabe von jährlichen Preisen für herausragende Leistungen an der Eberhard-Karl-Universität Tübingen, der Universität Konstanz und der DHBW Lörrach umgesetzt. Das jeweilige Hochschulrektorat benennt jeweils mindestens zwei förderungswürdige Projekte pro Jahr, welche zuvor von den Wissenschaftlern der Hochschule eingereicht werden. Der Vorstand entscheidet über die Vergabe und die Höhe des Preises. Dabei ist der Einzelpreis auf jährlich 500.000,00 Euro beschränkt.
Mit den Preisen sollen mutige, innovative und zukunftsweisende Forschungsarbeiten und -projekte gefördert werden.
Das Gesamtfördervolumen beträgt jährlich 1,5 Millionen Euro.